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Schiffsgesetze: I. Wer Schiffsgeheimnisse preisgibt, wird des Hochverrats angeklagt und zur Verhandlung in di…

Schiffsgesetze: I. Wer Schiffsgeheimnisse preisgibt, wird des Hochverrats angeklagt und zur Verhandlung in die Kaifeng Präfektur geschickt. II. Wer durch Nachlässigkeit öffentliches oder privates Eigentum beschädigt, wird der Veruntreuung angeklagt und erhält dreißig Stockhiebe. III. Wer das Verbot missachtet und den Entwässerungsraum verschließt, wodurch die Kabine beschädigt wird, wird der Fahrlässigkeit angeklagt und erhält fünfzig Peitschenhiebe.

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