Das Mitgefühl des Arztes ist lobenswert; die Pflichtvergessenheit der Aufseher nicht. Belohnung und Strafe müs…
Das Mitgefühl des Arztes ist lobenswert; die Pflichtvergessenheit der Aufseher nicht. Belohnung und Strafe müssen klar sein. Der Vorschlag wird genehmigt.