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Das Mitgefühl des Arztes ist lobenswert; die Pflichtvergessenheit der Aufseher nicht. Belohnung und Strafe müs…

Das Mitgefühl des Arztes ist lobenswert; die Pflichtvergessenheit der Aufseher nicht. Belohnung und Strafe müssen klar sein. Der Vorschlag wird genehmigt.

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Das Mitgefühl des Arztes ist lobenswert; die Pflichtvergessenheit der Aufseher nicht. Belo… | Where Winds Meet Datenbank