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[Stufenvererbung] Nach Beendigung des Gemeinschaftswohnsitzes erhält man persönliche Stufen für Anwesen und In…

[Stufenvererbung] Nach Beendigung des Gemeinschaftswohnsitzes erhält man persönliche Stufen für Anwesen und Industrie, die dem Gemeinschaftsbau-Stufe entsprechen, gemäß den Vererbungsregeln. [Gemeinschaftsbau-Stufe] Gemeinschaftsbau-Punkte und -Stufe bleiben erhalten. Besitzer erben sie bei erneuter Teilnahme; Punkte von Gästen werden zurückgesetzt. [Heldentitel] Erhaltene Titel und Zählungen bleiben erhalten. Zählungen werden bei erneuter Teilnahme fortgesetzt.

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