[Stufenvererbung] Nach Beendigung des Gemeinschaftswohnsitzes erhält man persönliche Stufen für Anwesen und In…
[Stufenvererbung] Nach Beendigung des Gemeinschaftswohnsitzes erhält man persönliche Stufen für Anwesen und Industrie, die dem Gemeinschaftsbau-Stufe entsprechen, gemäß den Vererbungsregeln.
[Gemeinschaftsbau-Stufe] Gemeinschaftsbau-Punkte und -Stufe bleiben erhalten. Besitzer erben sie bei erneuter Teilnahme; Punkte von Gästen werden zurückgesetzt.
[Heldentitel] Erhaltene Titel und Zählungen bleiben erhalten. Zählungen werden bei erneuter Teilnahme fortgesetzt.