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Angesichts der Not der Bevölkerung erließ der kaiserliche Hof ein besonderes Edikt: Von nun an soll an offizie…

Angesichts der Not der Bevölkerung erließ der kaiserliche Hof ein besonderes Edikt: Von nun an soll an offiziellen Ruhetagen keine Amtsgeschäfte durchgeführt werden, und alle Behörden erhalten freie Zeit. Während der Ruhetage darf keine Behörde Überstunden machen, die Menschen können sich frei vergnügen, und Kampfkünstler dürfen keine Gesetze mit Gewalt brechen. Alle freuen sich über diese offiziell genehmigte Muße.

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