Schiffsgesetze: I. Wer Schiffsgeheimnisse verrät, wird des Hochverrats angeklagt und zur Verhandlung in die K…
Schiffsgesetze:
I. Wer Schiffsgeheimnisse verrät, wird des Hochverrats angeklagt und zur Verhandlung in die Kaifeng Präfektur geschickt.
II. Wer durch Fahrlässigkeit öffentliches oder privates Eigentum verliert, wird der Unterschlagung angeklagt und erhält dreißig Stockhiebe.
III. Wer das Verbot missachtet und den Abflussraum schließt, wodurch die Kabine beschädigt wird, wird der Fahrlässigkeit angeklagt und erhält fünfzig Peitschenhiebe.